Die Logen der FGLD

Die Logen der FGLD verstehen sich als Gemeinschaften, deren Mitglieder sich weder über Besitz, noch über einen beruflichen oder familiären Status definieren.
Materielle oder gesellschaftliche Vorteile durch die Mitgliedschaft in einer Loge dürfen deshalb nicht erwartet werden. Aktivitäten zu Auftragsakquisen oder anderen geschäftlichen Vorteilsnahmen sind nicht erwünscht.
Was in der Loge zählt, sind die persönlichen Wertvorstellungen, Stärken und Besonderheiten, die jede Einzelne in die gemeinsame Arbeit einbringt.
Die Logen sind vereinsrechtlich organisiert. Mit der Aufnahme ist deshalb eine Vereinsmitgliedschaft verbunden.
Die Aufnahme volljähriger, freier Frauen in eine Loge erfolgt ohne Ansehen religiöser Bekenntnisse, der Staatsangehörigkeit oder politischer Überzeugungen, um Glaubens-, Gewissens- und Denkfreiheit zu garantieren. Im bundesweiten Dachverband der 1982 gegründeten Frauen-Großloge von Deutschland (FGLD) sind die Logen Mitglieder. Innerhalb aller Organisationsstrukturen gelten die jeweilige Satzung sowie die Logen- bzw. Großlogenordnung.

Wie Freimaurerin werden?

Eine neue Schwester, so nennen sich die Mitglieder einer Loge, wird in einer feierlichen Initiation in die Loge aufgenommen. Bis es so weit ist, müssen beide Seiten, die Loge und die Suchende, sich kennengelernt haben. Dies geschieht in der Regel über den Besuch der offenen Vortragsabende in den Logen. Im Gespräch und in der Diskussion stellen so alle Seiten über einige Monate fest, ob eine Mitgliedschaft von Interesse ist. Letztlich stellt die Interessierte einen Antrag auf Aufnahme in die Loge, über den dann die Mitglieder abstimmen. Unsere Logen sind eingetragene Vereine, e.V. Die Aufnahme in die Freimaurerinnenloge ist damit zugleich ein Vereinsbeitritt. Die Satzung kann vor dem Beitritt eingesehen werden.